Begutachtung

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Haben Sie Fragen? Kerntechnische Anlagen

Begutachtung erfolgt in jeder Phase des Lebenszyklus

Die Begutachtung im Rahmen der Errichtung einer kerntechnischen Anlage erfolgt in mehreren Begutachtungsschritten. Hierbei sind die Eignung des Anlagenstandortes, das Sicherheitskonzept sowie die Gebäude und die Systeme im Hinblick auf die Erfüllung der Auslegungsanforderungen zu bewerten. TÜV NORD hat im Auftrag der Genehmigungsbehörden eine Vielzahl von Begutachtungen bei der Errichtung von kerntechnischen Anlagen durchgeführt.

Für die sicherheitstechnische Bewertung einer kerntechnischen Anlage sind umfangreiche Transienten und Störfallanalysen erforderlich. Die Prüfung dieser Analysen erfordert ein ganzheitliches Wissen zu kerntechnische Anlagen, über welches der TÜV NORD auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit im Bereich Kerntechnik verfügt.

Für die Herstellung von Komponenten und Anlagenteilen werden Spezifikationen erstellt, in denen die sicherheitstechnischen Anforderungen sowie die Prüfart und der -umfang bei der Herstellung festgelegt sind. Auf Grund unserer umfassenden Erfahrungen sind wir in der Lage Komponenten- und Werkstoffspezifikationen zu prüfen.

Ein besonders sensibler Bereich sind die Einrichtungen und Maßnahmen zur Anlagensicherung. Wir prüfen das Konzept und die Errichtungen von Sicherungsmaßnahmen. Unsere Kunden bringen uns das Vertrauen entgegen, das zum Umgang mit diesem sensiblen Bereich uneingeschränkt erforderlich ist.

Weiterhin ist in jeder Lebensphase einer kerntechnischen Anlage die Dokumentation und die Qualitätssicherung eine relevante Anforderung.